11.4.3 i.V.m. 11.2.3.5 (§29 (1) LuftSiSchulV)

Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte in der Luftsicherheit

 

Die noch gültige Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) ermöglicht in Verbindung mit der aktuell gültigen Fassung der DVO (EU) 2015/1998 eine Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten in der Luftsicherheit. Diese hat derzeit wenigstens einmal innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier, analog zu den Fortbildungen der zugelassenen Ausbilder, ein kürzeres Auffrischungsintervall angeraten ist.

Diese Auffrischungsschulung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte von:

  • Flugplätzen
  • Luftfahrtunternehmen
  • Bekannte Versender
  • Reglementierte Beauftragte
  • Bekannte und reglementierte Lieferanten von Bordvorräten
  • Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen
  • Transporteure

Präsenzschulung 11.4.3 i.V.m. 11.2.5

Die Inhalte sind behördlich anerkannt und umfassen u.a. folgende Themengebiete:

  • Auffrischung der vergangenen unrechtmäßigen Eingriffen in die Sicherheit der Zivilluftfahrt
  • Aktuelle europäische Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
  • Aktuelle nationale Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
  • Sicherheitskultur entsprechend den Fortbildungsvorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Ab 2022)
  • Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
SprachenDeutsch
Anerkannt durchLBA
Dauermin. 10 UE
ZielgruppeBenannte Sicherheitsbeauftragte der sicheren Lieferkette