LBA (Luftfahrt-Bundesamt)

Das LBA in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).  Mehr »

LBA (Luftfahrt-Bundesamt)

IATA

Die International Air Transport Association (IATA) ist der internationale Dachverband der Fluggesellschaften. Der Branchenverband möchte das Verständnis für die Belange des Lufttransportgewerbes fördern; außerdem ist sein Ziel die Förderung des sicheren, planmäßigen und wirtschaftlichen Transportes von Menschen und Gütern in der Luft, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit aller an internationalen Lufttransportdiensten beteiligten Unternehmen.  Mehr »

IATA

ICAO

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, wurde 1944 gegründet, um die sichere und geordnete Entwicklung der internationalen Zivilluftfahrt in der ganzen Welt zu fördern. Sie legt Standards und Vorschriften fest, die für die Sicherheit, Effizienz und Regelmäßigkeit der Luftfahrt sowie für den Umweltschutz in der Luftfahrt erforderlich sind.  Mehr »

ICAO

Airport Suppliers

Airport Suppliers ist die internationale Plattform der Flughafenbranche für Betreiber, Anbieter, Fluggesellschaften, Behörden, Architekten, Bodenabfertiger, Berater und Systemintegratoren. Das Portal umfasst alle Aspekte der Flughafenausrüstung, -technologie, -designs und -dienstleistungen.  Mehr »

Airport Suppliers


Übersicht ausstellende Behörden Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde beantragt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens. Eine Übersicht über alle Landesluftsicherheitsbehörden finden Sie hier: Link zur Übersicht.