11.4.3 i.V.m. 11.2.3.5 (§29 (1) LuftSiSchulV)
Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte in der Luftsicherheit
Die noch gültige Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) ermöglicht in Verbindung mit der aktuell gültigen Fassung der DVO (EU) 2015/1998 eine Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten in der Luftsicherheit. Diese hat derzeit wenigstens einmal innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier, analog zu den Fortbildungen der zugelassenen Ausbilder, ein kürzeres Auffrischungsintervall angeraten ist.
Diese Auffrischungsschulung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte von:
- Flugplätzen
- Luftfahrtunternehmen
- Bekannte Versender
- Reglementierte Beauftragte
- Bekannte und reglementierte Lieferanten von Bordvorräten
- Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen
- Transporteure
Die Inhalte sind behördlich anerkannt und umfassen u.a. folgende Themengebiete:
- Auffrischung der vergangenen unrechtmäßigen Eingriffen in die Sicherheit der Zivilluftfahrt
- Aktuelle europäische Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
- Aktuelle nationale Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
- Sicherheitskultur entsprechend den Fortbildungsvorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Ab 2022)
- Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
Sprachen | Deutsch |
Anerkannt durch | LBA |
Dauer | min. 10 UE |
Zielgruppe | Benannte Sicherheitsbeauftragte der sicheren Lieferkette |